Pferdeversicherungen - Tierversicherungen

Sachversicherungen

Privathaftpflicht / PrivatPolice

Damit ein Missgeschick nicht zu einer lebenslangen finanziellen Katastrophe wird.

Bei Verschulden, durch Versehen, mangelnde Vorsicht oder Leichtsinn ist man gesetzlich zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Man haftet mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe und das ein Leben lang.

Durch die Privathaftpflichtversicherung (PHV) werden Haftpflichtrisiken des privaten Lebensbereichs abgedeckt.

Bei Schadenersatzansprüchen an deliktunfähige Kleinkinder leisten wir sogar für Schäden bis zu
10.000 EUR, obwohl es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ebenfalls mitversichert bis 10.000 EUR sind Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis.

Zum Privatbereich gehört alles außerhalb der betrieblichen/beruflichen Umgebung.

Versichert sind

  • Personenschäden: Tod, Verletzung oder Gesundheitsschäden von Menschen und daraus folgende Vermögensschäden
  • Sachschäden: Beschädigung oder Vernichtung von Sachen und daraus folgende Vermögensschäden
  • Vermögensschäden die nicht Folge von Personen-oder Sachschäden sind
  • Mietsachschäden an Gebäuden bis 1.000.000 EUR
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen in gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen und Hotelzimmern bis 10.000 EUR (Selbstbeteiligung 150 EUR)

Versichert ist der

Versicherungsnehmer und bei Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung zusätzlich noch

  • ein Ehepartner oder Lebensgefährte
  • unverheiratete minderjährige Kinder
  • bzw. Kinder bis zum Ausbildungsende (längstens bis zum vollendeten 30. Lebensjahr).

Vom Versicherungsschutz wird das häusliche Umfeld erfasst, dazu gehören z. B. auch

  • der Freizeitbereich: sportliche Aktivitäten, Hobbies
  • die Teilnahme am Straßenverkehr z. B. als Fußgänger, Radfahrer, Inlineskatefahrer(in)
  • zahme Haustiere, z. B. Katzen, Kanarienvögel, Meerschweinchen
  • Tätigkeit als Tagesmutter bis zu drei Kinder
  • Schäden aus Solaranlagen für die Energieerzeugung zum Eigenbedarf
  • und vieles mehr.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit auf Reisen und bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.

Welche Kernleistungen erbringt die R+V-Privat-Haftpflichtversicherung?

Wir übernehmen die Kosten für

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • den Betrag des nachgewiesenen Schadens, höchstens bis zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen, sofern die Verpflichtung zum Schadenersatz feststeht.

Hat der Geschädigte den Schaden mitverschuldet, muss er einen Teil des Schadens selbst übernehmen.

  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir den Prozess für Sie und tragen hierfür auch die Kosten (= passive Rechtsschutzfunktion).