Pferdeversicherungen - Tierversicherungen

Tierversicherungen

Ertragsschadenversicherung (EVT)

Machen Sie das finanzielle Risiko in der Milchviehhaltung / Schweinehaltung kalkulierbar!

Sie managen einen wertvollen Tierbestand.

Als verantwortlicher Betriebsleiter nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Seuchen- und Krankheitsrisiken abzuwenden.

Doch auch optimale Seuchenprophylaxe und ein perfektes Gesundheitsmanagement geben keinen 100%igen Schutz vor unerwartet hohen finanziellen Einbußen durch Tierseuchen oder Krankheitsereignissen.

Viel wahrscheinlicher, als Sie denken sind hohe finanzielle Schäden durch Seuchenzüge.

Die Wahrscheinlichkeit, einmal in einem Beobachtungsgebiet zu liegen, ist um ein Vielfaches höher als die eines Seuchenausbruch in Ihrem eigenen Betrieb.

In diesem Fall können Ihre Erzeugnisse nicht vermarktet werden, aber die Kosten laufen weiter bzw. steigen an. Und die Tierseuchenkasse zahlt nur bei Tötung – nicht bei Sperre!

Auch bei einer Bestandserkrankung können hohe finanzielle Schäden entstehen, wenn die Produktionsleistung / -qualität absinkt und zudem hohe Tierarzt- und Desinfektionskosten auflaufen.

Mit der R+V / VTV- Ertragsschadenversicherung erhalten Sie sich Ihre Liquidität und zwar bis 12 Monate!

Erfahrungsgemäß spielt die Haftzeit ein ganz entscheidende Rolle, insbesondere bei länger anhaltenden Schadenereignissen wie z.B. bei einer Produktionsunterbrechung durch Sperrmaßnahmen oder Bestandserkrankungen. Zudem ermitteln wir den Schaden anhand Ihrer konkreten betrieblichen Daten. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle Schadenpositionen korrekt und vollständig berücksichtigt werden. Entschädigt wird dann nach Abzug des vereinbarten Selbstbehalts. Auf pauschale Bewertungen wird bei der R+V / VTV Versicherung verzichtet, denn Ihr Betrieb ist kein Durchschnitt!

Wählen Sie das passende EVT-Versicherungsmodell für Ihren zukunftsorientierten Betrieb!

Die EVT-N ist die umfassendste Deckungsform.
Versichert ist der Ertragsschaden durch

  • übertragbare Tierkrankheiten
  • anzeigepflichtige Tierseuchen
  • Unfälle im Tierbestand
  • Diebstähle

Die EVT-S stellt eine Mindestabsicherung dar und beschränkt sich auf die Gefahren

  • anzeigepflichtige Tierseuchen
  • Unfälle im Tierbestand