Generalvertretung Kuschel
Versicherungsvermittlung
Hauptstraße 24
24616 Hardebek
Tel.: 04324 882390
E-Mail: info(at)kuschel-vtv.de
|
Generalvertretung Kuschel Hauptstraße 24 Tel.: 04324 882390 |
Pferdeversicherungen - TierversicherungenHundehaftpflichtKleiner Zwischenfall... große Folgen! ![]() Nicht selten sorgt ein Hund auf öffentlichen Straßen oder z.B. auf der Hundespielwiese für erhebliche Schäden. Die R+V Hundehalter- haftpflichtversicherung bietet hier Versicherungsschutz! Die Deckungssummen der R+V Hundehalterhaftpflichtversicherung belaufen sich auf 10 Mio EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht eine Haftung des Tierhalters vor. Aufgrund des hohen Risikos für Dritte, das mit dem Halten bestimmter Tiere zusammenhängt, gilt hier eine Haftung ohne Verschulden (Gefährdungshaftung). Eine Ausnahme für diese Gefährdungshaftung gibt es lediglich dann, wenn ein Tier zu beruflichen Zwecken gehalten wird, z. B. der Wachhund des Nachtwächters. In solchen Fällen kann sich der Tierhalter entlasten, wenn er nachweist, dass er sein Tier sorgfältig beaufsichtigt hat. Zahme Haustiere (z. B. Hamster oder Kanarienvögel) sowie gezähmte Kleintiere sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, nicht jedoch Hunde. Die private Hundehalter-Haftpflichtversicherung deckt dagegen das Risiko des Hundehalters. Rabatte bis 35% möglich!
Folgende Hunderassen und Kreuzungen mit diesen Hunden sind auf Grund des erhöhten Schadenrisikos nur gegen einen Risikozuschlag in Höhe von 100 % auf den Tarifbeitrag versicherbar:
Versichert ist der Versicherungsnehmer und seine Familie, aber auch die/der Bekannte, welche(r) aus Gefälligkeit gelegentlich den Hund des Versicherten hütet. Der Versicherungsschutz gilt weltweit auf Reisen und bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Mitversichert sind auch Schäden an gemieteten Räumen, die durch den/die versicherten Hund(e) verursacht werden.
Welche Kernleistungen erbringt die R+V-Hundehalter-Haftpflichtversicherung?Wir übernehmen die Kosten für
Hat der Geschädigte den Schaden mitverschuldet, muss er einen Teil des Schadens selbst übernehmen.
|
||||||||
|
|
|||||||||